Käufer, Bauherren und Eigentümer können auch in diesem Jahr von verschiedenen staatlich unterstützten Förderprogrammen der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) profitieren. Zu den bereits seit vielen Jahren bestehenden Krediten, unter anderem für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien, wird es ab Februar 2024 ein weiteres Förderprogramm geben. Wir stellen Ihnen die Fördermittel vor, die Sie sich jetzt sichern sollten!
Heizungsaustausch wird staatlich gefördert
Ende 2023 stellte die KfW ihren Förderplan für 2024 vor, der unter anderem eine Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen vorsieht. Voraussichtlich Ende Februar können Anträge für die Fördermittel gestellt werden, die zunächst für selbstgenutzte Wohnimmobilien mit einer Wohneinheit bereitgestellt werden. Im ersten Schritt können also Eigentümer von Einfamilienhäusern die staatlichen Fördermittel für maximal 30.000 Euro Kosten beantragen. Gefördert werden mindestens 30 % der Gesamtkosten für eine klimafreundliche Heizung. Diese können mit weiteren Förderungen kombiniert werden: 5 % Effizienzbonus, 20% Klimageschwindigkeitsbonus und 30 % Einkommensbonus. Somit ist ein Zuschuss von bis zu 70 % möglich (max. 21.000 Euro als Fördermittel). Die Beantragung des Emissionsminderungszuschlags in Höhe von 2.500 Euro ist zusätzlich möglich.
Förderungen für klimafreundliche Neubauten
Wer einen Neubau kaufen oder klimafreundlich bauen möchte, kann sich ebenfalls über Zuschüsse durch die KfW freuen. Der Kauf von Neubauimmobilien zur Selbstnutzung wird mit bis zu 100.000 Euro gefördert (Kredit 124). Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro (+ 10.000 Euro für jedes weitere Kind) können für den Erwerb oder Bau von klimafreundlichem Wohneigentum (Kredit 300) einen staatlich geförderten Kredit bis maximal 270.000 Euro beantragen.
Der Kredit „Klimafreundlicher Neubau“ (Kredit 297, 298) sieht die Förderung von Krediten bis maximal 270.000 Euro vor. Allerdings ist die Antragstellung erst nach erneuter Bereitstellung von Bundesmitteln möglich. Die Förderzusagen des Bundes werden für Anfang Februar erwartet.
Auch Investoren werden unterstützt
Wer Immobilien als Kapitalanlage erwerben möchte oder bereits nutzt, profitiert unter anderem von den vergünstigten Krediten für die energetische Sanierung bzw. Modernisierung. Werden beim Bau die Standards des Effizienzhauses berücksichtigt, können für jede Wohneinheit bis zu 150.000 Euro gefördert werden (Kredit 261). Zudem gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 45 %. Der Kredit für „Erneuerbare Energien – Standard“ wird für nahezu jede Art von Bauvorhaben bis zu 150 Millionen Euro vergeben und fördert unter anderem die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Mit der richtigen Beratung alle Fördermittel sichern
Ganz gleich, ob klimafreundlicher Neubau, Modernisierungen für Bestandsimmobilien, Selbstnutzung oder Immobilieninvestment: Über die KfW fördert der Staat viele unterschiedliche Bau- und Sanierungsvorhaben. Das Gute: Eigentümer und Investoren/Interessenten können verschiedene Förderprogramme kombinieren und dadurch einen erheblichen Teil ihrer Kosten einsparen. Das Schwierige: Vielen Antragstellern fehlt der Überblick über die Fördermittel der KfW. Es ist daher ratsam, sich individuell beraten zu lassen. Nur so kann garantiert werden, dass alle Fördermittel für das eigene Immobilienvorhaben ausgeschöpft werden.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zu den KfW-Förderprogrammen oder generell zu Ihrem Immobilienvorhaben zur Verfügung. Nehmen Sie direkt Kontakt zum Team der Immoprofis365 auf und profitieren Sie von unserer hohen Immobilienkompetenz.