Scheidungsimmobilien:
Haus, Wohnung wie und was danach?

Trennung oder Scheidung

Ohne böses Erwachen bei Immobilieneigentum

Wir beraten und helfen Ihnen diskret und unparteiisch beim richtigen Umgang mit Ihrer Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung von Ihrem Partner.

​Mit einer Scheidungsrate von rund 33 Prozent (Statistisches Bundesamt) kann es fast jeden Immobilienbesitzer treffen. Aber auch eine hohe Prozentzahl nicht verheirateter Immobilieneigentümer trennt sich im Laufe ihres Lebens.

Viele Eheleute oder unverheiratete Lebenspartner haben sich ihren langersehnten Wunsch nach der eigenen, gemeinsamen Immobilie in Form eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erfüllt. Aber was ist, wenn die Familie auseinanderbricht und die Ehe sich dem Ende nähert. In dieser angespannten familiären Situation gibt es Vieles zu klären: Wer ist Eigentümer der Immobilie? Was passiert mit dem Haus oder der Eigentumswohnung? Wer zahlt die laufenden Immobilien-Kredite und die laufenden Kosten? Reicht das monatliche Einkommen aus, um die finanzielle Belastung für die Immobilie allein zu tragen? Muss das Haus oder die ETW verkauft werden?

Beratung und Hilfe vom Immobilien-Profi

​In dieser Situation empfiehlt es sich, unparteiische Hilfe eines Immobilien-Fachmanns in Anspruch zu nehmen. Die Gefahr, dass einer der Partner aufgrund offen liegender Nerven auch in der Immobilien-Frage nicht mehr rational sondern nur noch emotional reagiert ist hoch. Die nächste Stufe wäre dann der Rosenkrieg, wo nur noch die Anwälte kommunizieren.

So lange aber noch miteinander und nicht übereinander gesprochen wird, besteht Hoffnung. In dieser Situation kommen wir ins Spiel! Da eine Scheidungsimmobilie und deren Vermarktung viel Fingerspitzengefühl braucht, können wir Ihnen in dieser schwierigen Situation behilflich sein. Durch unsere unparteiische Betrachtung und einfühlsames Vorgehen können wir Sie unterstützen ohne für eine der Seiten Partei zu ergreifen.

Als Profi für Immobilien-Fragen würden mit Ihrer Zustimmung ein gemeinsames oder auf Wunsch auch getrenntes Erstgespräch führen. Wenn Sie uns den (beidseitig erteilten) Vermarktungsauftrag für Ihre Immobillie erteilt haben, würden wir diskret und mit Fingerspitzengefühl mit unserer Arbeit beginnen. Der Sachverständige wird dann eine qualifizierte Wertermittlung für Ihr Haus, Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Grundstück nach §194 BauGB durchführen.

Mit diesem Ergebnis kann dann die eventuelle finanzielle Situationen zwischen den Parteien über Unterhalts- oder Ausgleichszahlungen für die Immobilie verhandelt werden. Beiden Parteien senden wir diese Wertermittlung zu und beginnen auf Wunsch mit der Immobilienvermarktung. Diskretion gehört hier selbstverständlich zu unserem wichtigstem Grundsatz. Aufgrund dieser Tatsache würde die Immobilie durch uns als erstes unseren vorgemerkten Kunden präsentiert. Vielleicht ist dort schon ein potentieller Kunde für den Kauf der Immobilie, so dass die weitere Vermarktung nicht in der Öffentlichkeit stattfinden muss.

Sobald ein Kaufinteressent seine Kaufabsicht geäußert hat, findet die notarielle Vorbereitung des Kaufvertrages für Ihre Immobilie unter Berücksichtigung der beidseitigen finanziellen Aspekte statt. Diese Gestaltung des Kaufvertrags (Vorentwurf) wird zusammen oder getrennt durchgeführt. Sofern die beiden Partner nichts anderes beschließen, werden mit dem Kaufpreis der Immobilie die noch offenen Verbindlichkeiten wie z. B. Immobilien-Kredite abgelöst und die Restsumme jeweils zu 50 % durch den Käufer auf die Konten der beiden Parteien angewiesen.

Den Notartermin könnten wir mit entsprechender notarieller Vollmacht für Sie durchführen. So kann auf Wunsch eine persönliche Begegnung der Partner oder mit dem Käufer der Immobilie vor Ort vermieden werden. Wir absolvieren unsere Dienstleistung unvoreingenommen, mit Fingerspitzengefühl und der erforderlichen Diskretion.