Neues Immobilien- Maklergesetz seit 23.12.2020!

Maklerprovision ab 12/2020

Das Bundeskabinett hat im Mai 2020 beschlossen, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie künftig die Kosten des vermittelnden Maklers beim Immobilienkauf von Einfamilienhäuser (einschließlich Einliegerwohnungen) und Eigentumswohnungen teilen müssen. Das neue Maklergesetz tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.

Für Immobilienverkäufer wird es teuer.

Warum wird es mit dem neuen Maklergesetz ab dem 23. Dezember 2020 richtig teuer? Bisher konnte die Maklercourtage bei Immobiliengeschäften in Nordrhein-Westfalen frei verhandelt werden. Mit dem neuen Maklergesetz wird das Motto,kostenlos für Verkäufer und der Käufer zahlt weniger“ nun aber hinfällig.