Immobilien-Tipp abgeben
und Prämie sichern!

Wir belohnen Ihren Immobilien-Tipp

Immoprofis365-Tippgeber werden und Prämie sichern!

Immoprofis365 - Immobilien-Tippgeber-Banner: in vier Schritten zu Ihrer Prämie!

Prämienhöhe, Voraussetzungen und Ablauf

Immoprofis365 Immobilien-Tippgeber-Prämie: Schritt 1 Kontakt aufnehmen
Kennen Sie vielleicht jemanden? Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der sein Haus, seine Wohnung oder eine andere Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Schließen Sie mit uns eine Tippgeber-Provisionsvereinbarung ab und senden Sie uns anschließend die Ihnen bekannten Fakten zu Ihrem Tipp. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilieneigentümer und zur Immobilie selbst. Bitte informieren Sie den Immobilieneigentümer im Vorfeld über Ihren Prämienanspruch und über die Weitergabe seiner persönlichen Daten. Holen Sie sich bitte dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an. Alternativ kann er sich selbstverständlich auch mit uns in Verbindung zu setzen.
Immoprofis365 Immobilien-Tippgeber-Prämie: Schritt 2 Tipp abgeben
Ob Wohnhaus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilie, Baugrundstück oder landwirtschaftliche Fläche – das Objekt soll folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Immoprofis365 kennen das Objekt noch nicht.
  • Das Immobilien-Objekt liegt im Kreis Soest oder dem Sauerland.
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag für diese Immobilie vor.
  • Das Immobilien-Objekt wird nicht bereits beworben.

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll, dann schließen Sie die Immobilien-Tippgebervereinbarung mit uns und geben Ihren Immobilien-Tipp ab.

Immoprofis365 Immobilien-Tippgeber-Prämie: Schritt 3 Verkauf abwarten
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, warten Sie ganz entspannt ab, bis der Kontakt mit dem Eigentümer zustandekommt. Wir informieren Sie nach Unterzeichnung des Kaufvertrages (notarieller Beurkundung).
Immoprofis365 Immobilien-Tippgeber-Prämie: Schritt 4 Prämie sichern

Die erworbene Tippgeberprovision wird innerhalb von

24 Stunden nach Zahlungseingang  der Maklercourtage an die Immoprofis365 GmbH

überwiesen!

Wir beantworten die wichtigsten Fragen für neue Immoprofis365-Tippgeber

Ein Tippgeber ist jemand, der potenzielle Immobilienverkäufer an einen Immobilienmakler vermittelt und dafür eine Geldprämie erhält.

Um Tippgeber zu werden, registrieren Sie sich bei uns einfach und bequem über das Tippgeber-Formular und übermitteln uns Ihre Kontaktdaten. Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen und übermitteln Ihnen unseren Tippgebervereinbarung. Erst danach erkundigen wir uns nach den Kontaktdaten Ihres potenziellen Verkäufers und klären das weitere Vorgehen.

Die Höhe der Tippgeber-Prämie variiert je nach Verkaufspreis. Während Sie bei anderen Maklern einen prozentualen Anteil der Maklerprovision erhalten, garantieren wir Ihnen je nach Kaufpreis eine feste Prämie in Höhe von 650, 1.500, 3.000 oder sogar 5.000 Euro!

Unsere Tippgeber-Prämie gilt für alle Arten von Immobilien, sei es Grundstücke, Wohn- oder Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Objekte und Flächen, die erfolgreich über uns vermittelt werden. Unsere Voraussetzung ist allerdings, dass uns die Immobilie noch nicht bekannt ist, sie nicht bereits von anderen Maklern beworben wird und sie bei uns im Tätigkeitsgebiet liegt.

Ja, grundsätzlich kann fast jeder unser Tippgeber werden, unabhängig von Vorkenntnissen oder beruflichem Hintergrund. Ausgenommen hiervon sind Steuerberater, Rechtsanwälte und weitere Personen, die aus standesrechtlichen Gründen nicht teilnehmen dürfen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie eine Privatperson sind und nicht unternehmerisch handeln.

Ja, eine schriftliche Tippgebervereinbarung ist bei uns erforderlich, um die Prämienansprüche zu sichern und beiderseitige Transparenz zu gewährleisten. Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zur Vereinbarung.

Sie erhalten Ihre Prämie von uns, sobald der Verkauf der Immobilie erfolgreich abgeschlossen und die Maklerprovision bei uns eingegangen ist. In der Regel geht das Geld 24 Stunden nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages bei Ihnen ein.

Immobilien-Tippgebervereinbarung abschließen

Tippgeber-Regeln für private Tippgeber

Sie sind ein privater Tippgeber und handeln nicht unternehmerisch. Die Akquise des Immobilien-Tipps ist nicht durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG), durch unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder durch Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) erfolgt. Sie haben den möglichen Verkäufer über die Weitergabe seiner Daten an uns informiert und seine Einwilligung dazu erhalten. Sofern sich der Verkäufer durch Ihre Empfehlung mit uns in Verbindung setzen wird, haben Sie ihn darüber informiert, dass Sie als Tippgeber eine Tippgeberprovision von uns erhalten und Ihre Empfehlung nicht nur eine private Empfehlung ist und als ein freundschaftlicher Rat (§ 4 Nr. 3 UWG) erfolgt. Beachten Sie bitte, dass die Tippgeber-Provision zu versteuern ist (§ 22 Abs. 3 EStG) und bei regelmäßigem Handeln umsatzsteuerpflichtig sein könnte.
Ausgeschlossen von der Immobilien-Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen diese nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z.B Rechtsanwälte und Steuerberater.
Ich habe einen Immobilien-Tipp und möchte eine Tippgebervereinbarung mit den Immoprofis365 abschließen

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Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.